Pressemitteilung | 17.10.2019

Lindenberger Chefarzt bereitet Skirennfahrer auf Wettkämpfe vor

Ohne sie geht nichts: Als einer von 20 Mannschaftsärzten des Deutschen Skiverbands gehört Christoph Kruis, Chefarzt der Abteilung Unfall- und Wiederherstellungschirurgie in der Rotkreuzklinik Lindenberg, zu den Betreuern im Hintergrund.

Im Team des Deutschen Skiverbands ist Kruis seit 1997 mit dabei. Drei Jahre zuvor hatte er schon sporadisch erste Einsätze übernommen. „Die Tätigkeit hat sich durch meine früheren Arbeitsstationen – im Klinikum Garmisch-Patenkirchen sowie in der Unfallklinik Murnau – ausgeweitet. Dadurch bin ich da sozusagen reingewachsen", erklärt Kruis. „Insbesondere schwerverletzte Skisportler kommen nach Murnau, da das Haus zu den größten überregionalen Traumazentren der Maximalversorgung in Süddeutschland gehört." Auch in der Rotkreuzklinik Lindenberg, wo Kruis seit fünf Jahren die Abteilung Unfall- und Wiederherstellungschirurgie leitet, werden zahlreiche Wintersportverletzungen behandelt.

„Meine Tätigkeit betrifft die unmittelbare Wettkampfbetreuung und Behandlung von verletzten Athleten. Der Schwerpunkt dieser Verletzungen liegt zumeist bei den Kniegelenken und den Kreuzbändern", beschreibt Kruis seine Aufgabengebiete. „Die Zeit, die ich mit den Sportlern verbringe, ist immer sehr intensiv, da wir uns zusätzlich gemeinsam mit den Trainern oder auch Physiotherapeuten austauschen." Der Chefarzt sieht den Kontakt mit den Athleten als „große Bereicherung für das eigene medizinische Erfahrungsspektrum". Diese Sportler hätten, im Gegensatz zur sonstigen Patientenklientel, eine andere Erwartungshaltung an ihren Körper und verfügten über ein spezielles Körper- und Spannungsgefühl. Das mache die Arbeit besonders interessant. Zudem gefällt Kruis bei seinen Einsätzen für den Deutschen Skiverband, dass es sich dabei „um eine eigene Welt handelt".

Welche Spitzensportler der Chefarzt im Laufe der Jahre schon begleitet hat, dazu möchte Kruis keine Angaben machen. „Das fällt in den Bereich der ärztlichen Schweigepflicht".

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