• Wichtige Informationen

    Die gesetzlich verordnete Maskenpflicht für Besucher:innen und Patient:innen ist seit dem 07.04.2023 aufgehoben. Es steht allen Personen frei, weiterhin eine Maske innerhalb des Klinikgebäudes zu tragen. In Risikobereichen wie der Hämato-Onkologie, Intensivstation und Geriatrie bitten wir Sie, weiterhin eine Maske zu tragen.

Wir für den Menschen

Ihre Aufnahme und Entlassung

Was ist zu tun? Was müssen Sie wissen?

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihre Aufnahme an der Rotkreuzklinik Lindenberg und um die Entlassung. Bevor Sie stationär aufgenommen werden, gibt es einige Schritte zu erledigen und Fragen zu klären. Unsere Aufnahme ist Ihre erste Anlaufstelle. Sie befindet sich im Erdgeschoss nach den Personenaufzügen linker Hand. Falls Sie sich nicht selbst anmelden können, können dies selbstverständlich Ihre Angehörigen für Sie tun.

Herzlicher Empfang,
entspannter Abschied

Aufnahme

Um Ihren Aufenthalt bei uns zu Ihrer Zufriedenheit organisieren zu können, benötigt unser Team in der Aufnahme verschiedene Angaben von Ihnen. So können wir auch die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung veranlassen und die rechtlichen Grundlagen für die medizinische Behandlung in unserem Haus regeln.

Öffnungszeiten Aufnahme
Montag bis Freitag: 06.30 – 16.00 Uhr

  • Was muss ich dabeihaben?

    Für Ihren stationären Aufenthalt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    • Personalausweis
    • Krankenversicherungskarte, ggf. Zuzahlungsbefreiung
    • ggf. Nachweise über eine Zusatzversicherung
    • Einweisungsschein Ihres behandelnden Arztes bzw. Ihrer Ärztin
    • Bisherige Befunde und Untersuchungsergebnisse
    • Medikamentenplan
    • Allergiepass, Blutgruppenausweis, Impfpass, Implantatausweis für z. B. Schrittmacher, Hüftprothese etc.
    • Angaben über Ihre nächsten Angehörigen (Name, Adresse, Telefonnummer)
    • ggf. Patientenverfügung, Betreuungsvollmachten


    Für Ihren ambulanten Aufenthalt bringen Sie bitte die medizinischen Unterlagen mit (Befunde, Röntgenbilder etc.), die der einweisende Arzt Ihnen gegeben hat, sowie Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen.

  • Welche Fragen stellen sich?

    Das gibt es für Sie zu überlegen: Welche Wahlleistungen – wie etwa Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Mitaufnahme einer Begleitperson – möchten Sie in Anspruch nehmen?

  • Wohin mit meinen Wertsachen?

    Am besten lassen Sie Ihre Wertsachen wie Schmuck, größere Geldbeträge und wichtige Dokumente zu Hause. Falls Sie aus persönlichen Gründen Wertsachen in die Klinik mitnehmen müssen, können Sie diese gegen Quittung für die Dauer Ihres Aufenthalts in einem Tresor in der Aufnahme hinterlegen.

  • Was brauche ich an persönlichen Dingen?
    • Bademantel
    • Handtücher und Waschlappen
    • Schlafanzug oder Nachthemd
    • Hausschuhe
    • Kulturbeutel mit Artikeln für die tägliche Pflege (Zahnbürste, Zahnpasta, Shampoo, Seife, Rasierapparat, Taschentücher usw.)
    • Frische Unterwäsche und Socken
    • Bequeme Kleidung (z. B. Jogginganzug)
    • Brille, Hörgeräte, Gehstock – Dinge, die Sie im Alltag benötigen
    • Bargeld
    • Zeitschriften, Bücher oder auch Musik (mit Kopfhörern)
  • Welche Behandlungskosten entstehen?

    Die Berechnung der Behandlungskosten erfolgt nach tagesgleichen Pflegesätzen. Basis- und Abteilungspflegesatz, Fallpauschalen, Sonderentgelte und Wahlleistungen werden ausschließlich nach den Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) berechnet. Diese sind mit den Krankenkassen (Kostenträger) vereinbart und durch die Regierung von Schwaben als Festpreise genehmigt. Ändert sich der Pflegesatz, so gilt der neue beginnend mit dem Tag seines Inkrafttretens. Die Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung von einer gesetzlichen Krankenkasse entbindet Sie von der Zahlung.

  • Sie haben keine deutsche Krankenversicherung?

    Falls Sie weder privat noch gesetzlich bei einer inländischen Krankenversicherung gemeldet sind, wird bei Aufnahme ein Vorschuss fällig. Er kann bar, mit EC- oder Kreditkarte entrichtet werden. Die Höhe richtet sich nach der Diagnose und voraussichtlichen Aufenthaltsdauer. Die Abschlussrechnungen für die Restzahlung erhalten Sie bei der Entlassung.

  • Gibt es einen Dolmetscherdienst?

    Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne einen Mitarbeiter, der Ihre Sprache spricht. Dieser kann Ihnen bei den Aufnahmeformalitäten, aber auch während der medizinischen Behandlung, als Übersetzer behilflich sein. Die Aufnahme und die Stationen haben Listen, in denen verzeichnet ist, wer unserer Mitarbeiter welche Sprache beherrscht.

Entlassung

  • Entlassmanagement

    Krankenhäuser sind seit Oktober 2017 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kassenpatienten über das Entlassmanagement zu unterrichten. Hier geht um Ihre gegebenenfalls notwendige Anschlussversorgung nach der Behandlung bei uns in der Klinik. Hierzu erhalten Sie bereits bei der Aufnahme ein Informationsschreiben, das jeder gesetzlich Versicherte unterschreiben muss. Zudem ist Ihr Einverständnis in ein Entlassmanagement notwendig.

  • Was passiert am Tag der Entlassung?

    Ihr Stationsarzt wird Sie rechtzeitig über Ihre geplante Entlassung informieren. Zudem klären wir Sie über mögliche Nachbehandlungen auf und geben Ihnen Hinweise zur weiteren Lebensführung. Mit unserem ausführlichen Krankenbericht benachrichtigen wir automatisch Ihren weiterbehandelnden Arzt. Entlassen werden unsere Patienten in der Regel im Laufe des Vormittags. Deshalb findet an diesem Morgen keine Therapie und Diagnostik mehr statt.

    Wir bitten Sie herzlich – natürlich abhängig von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Belastbarkeit – Ihr Patientenzimmer möglichst frühzeitig zu verlassen. Werden Sie von Angehörigen abgeholt, können Sie es sich bis zu deren Ankunft in den Aufenthaltsräumen bzw. Sitzgelegenheiten oder auch in der Cafeteria gemütlich machen.

    Wichtig: Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Entlassung kann nur der Arzt treffen. Wollen Sie ohne ärztliche Einwilligung das Krankenhaus vorzeitig verlassen, ist dies nur auf eigene Gefahr und nach einer entsprechenden schriftlichen Erklärung möglich.

  • Wie geht es zu Hause weiter?

    Viele Patienten fühlen sich zum Zeitpunkt der Entlassung bereits sehr kräftig und spüren erst zu Hause, wie viel kräftezehrender das Leben außerhalb des Krankenhauses ist. Für den weiteren Genesungsprozess ist es jedoch sehr wichtig, dass Sie sich auch nach der Entlassung noch schonen.

    Sind Fragen zu Ihrer Abholung oder der Versorgung nach Ihrer Entlassung zu klären, hilft Ihnen unser mit dieser Aufgabe betrautes Team vom Sozialdienst gerne weiter. Den Kontakt und weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  • Wie sind Zuzahlungen zu regeln?

    Bei der Entlassung bitten wir unsere Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung erneut in die Aufnahme. Für sie gilt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Die Zuzahlung muss bei Inanspruchnahme von bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr entrichtet werden. Gezahlt werden kann bar, mit EC- oder Kreditkarte. Darüber hinaus besteht keine Zuzahlungspflicht.

    Zuzahlungen werden für stationäre Vorsorgeleistungen, ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen mitgerechnet. Sollten Sie im aktuellen Kalenderjahr hierfür bereits Zuzahlungen geleistet haben, so bringen Sie bitte die entsprechenden Quittungen während Ihres Aufenthalts am Empfang vorbei, spätestens am Tag Ihrer Entlassung. Möglicherweise reduziert dies Ihre Zuzahlungspflicht bei uns.

    Für folgende Personengruppen besteht keine Zuzahlungspflicht: Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Mütter bis zum 6. Tag nach der Entbindung, berufsgenossenschaftliche Krankheitsfälle sowie Privatversicherte.

  • Welche Bescheinigungen bekomme ich?

    In der Aufnahme erhalten Sie eine Aufenthaltsbescheinigung. Für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den Krankenhausaufenthalt hinaus und für Rezepte über verschreibungspflichtige Medikamente ist nach der Entlassung der Hausarzt zuständig.

    Im Rahmen des Entlassmanagements kann in Einzelfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Rezepte über Medikamente für 7 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt und verschiedene Verordnungen ausgestellt werden.

Bei Fragen zur Aufnahme und Entlassung
wenden Sie sich jederzeit gerne an:

Zentrales Patientenmanagement

Tel. 08381/809-8233
Fax 08381/809-399
E-Mail schreiben


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 07.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 07.00 – 13.30 Uhr

Suche

Im Notfall

Notaufnahme Rotkreuzklinik Lindenberg
Tel. 08381/809-0  (zugänglich zwischen 07:00 bis 18:00 Uhr, außerhalb dieser Zeiten: eingeschränkte Notversorgung)

Adresse:
Rotkreuzklinik Lindenberg
Dr.-Otto-Geßler-Platz 1
88161 Lindenberg
Anfahrt

Die Zentrale Notaufnahme finden Sie links an der Pforte vorbei beim chirurgischen Sekretariat. Bitte melden Sie sich gleich an der Pforte beim Haupteingang. Ab 18.00 Uhr bitte am linken Seiteneingang (Zufahrt Rettungswagen) klingeln.

Weitere Notrufnummern:
Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Kassenärztliche Notrufnummer: 116 117

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